Freiwilliges Wiederholen im SJ 2020/21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

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mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 6 wird den Schülerinnen und Schülern die freiwillige Wiederholung der besuchten Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/22 gestattet. Die Wiederholung wird nicht auf die Dauer der allgemeinen Schulpflicht angerechnet.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Option ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die besuchte Schule.

Bitte stellen Sie bei Interesse der Inanspruchnahme bis zum 13.04.2021 einen schriftlichen Antrag (mit Begründung) an die Schulleitung.

Bis zum 26.04.21 muss im Anschluss daran das Beratungsgespräch stattgefunden haben.

Bitte nehmen Sie auch das Schreiben anbei mit weiteren Informationen zur Kenntnis.

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Herzliche Grüße

das KTG-Team

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